Für Restaurator:innen oder restauratorische Tätigkeiten gibt es in Österreich keinen allgemeingültigen oder berufsspezifischen Kollektivvertrag.
Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis, wie z.B. Festlegungen in Bezug auf Entlohnung, Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und Arbeitszeit sind durch verschiedene, teilweise gänzlich unterschiedliche arbeitgeberabhängige Kollektivverträge, individuelle Einzelverträge oder analog branchennaher Berufe geregelt.
Der Berufsverband der Österreichischen Restauratorinnen und Restauratoren empfiehlt für die Beschäftigung von Restaurtor:innen die Orientierung an folgende Kollektiverträge: