Der Beruf der Restauratorin / des Restaurators gehört zu den Freien Berufen und unterliegt nicht dem Gewerberecht.
Im Rahmen der staatlichen Gesetzgebung unterliegt die Berufsausübung der Freien Berufe spezifischen berufs- und standesrechtlichen Bedingungen, die von den jeweiligen Berufsvertretungen (Kammern, Berufsverbände) autonom gestaltet werden. In Österreich ist der ÖRV - Berufsverband der Österreichischen Restauratorinnen und Restauratoren die einzige national und international anerkannte Berufsvertretung.
Grundsätzlich erbringen Angehörige der Freien Berufe per Definition - und somit auch die Restauratorinnen und Restauratoren - ihre Leistungen
aufgrund besonderer Qualifikation
persönlich
eigenverantwortlich und
fachlich unabhängig.
Da es in Österreich keinen Berufstitelschutz „Restauratorin / Restaurator“ gibt, gilt ein abgeschlossenes Studium der Konservierung-Restaurierung und / oder die Mitgliedschaft im ÖRV als Nachweis der entsprechenden beruflichen Qualifikation und somit als Befugnis zur (selbstständigen) Berufsausübung, insbesondere gegenüber Behörden und öffentlichen Aufraggebern.
Siehe auch Unternehmensserviceportal des Bundeskanzleramts Österreich