19.06.2008 | Bericht

Symposium: Vergaberecht und Ausschreibungen in der Denkmalpflege

Vergaberecht und Ausschreibungen in der Denkmalpflege
19. Juni 2008 an der Akademie der bildenden Künste Wien

SYMPOSIUM

Vor der diesjährigen Generalversammlung wurde den Mitgliedern mit dem Symposium die Möglichkeit geboten, sich über die juristischen Grundlagen vom Vergaberecht zu informieren als auch die Ausschreibungspraxis in der Denkmalpflege zu erörtern und zu diskutieren.

Mag. Christian Kodric vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung in St. Pölten sprach einleitend über Grundlagen von Vergaberecht und Ausschreibungen aus juristischer Sicht. Er erklärte die verschiedenen Arten von Vergabeverfahren, die sich vom geschätzten Auftragswert ableiten, ausgehend vom einfachsten Verfahren der Direktvergabe bis zur EU-weiten offenen Ausschreibung.

Danach lieferte der Wiener Architekt DI Peter Raunicher einen Erfahrungsbericht zur Ausschreibung in der Denkmalpflege am Beispiel des Palais Epstein, bei der er als Bauingenieur das Controlling machte.

Wie weit Theorie und Praxis bei dem Thema auseinander liegen können, veranschaulichte der Vortrag von Mag. Michael Vigl vom Bundesdenkmalamt Wien.

Er meinte, dass die meisten Ausschreibungen in der Denkmalpflege entgegen des Idealfalls ohne Kontaktaufnahme zum BDA erfolgen würden und einfach der billigste Bieter den Auftrag erhalte, ohne Qualitäts- und sonstige Kontrollen.

Nach den Vorträgen, die jeweils mit lebhaften Fragerunden beendet wurden, gab es eine Podiumsdiskussion mit Mag. Peter Berzobohaty, Mag. Christian Gurtner und Stefan Kainz zum Thema Ausschreibungen in der Denkmalpflege mit Statements und Erfahrungsberichten von Ausschreibungsteilnehmern, die vor allem die Situation der Bieter-Seite illustrierten.