14.10.2009 | Bericht

Jour Fixe - Filmsammlung des Filmmuseums

14. Oktober 2009, Heiligenstädterstraße 175

Markus Wessolowski, der Leiter der Filmsammlung des Filmmuseums hielt diese ausführliche Führung für den ÖRV.

Er begann mit den Schritten zur Identifikation eines Filmes bei dessen Eingang in die Sammlung, erläuterte die verschiedenen s/w und Farbtechniken, die möglichen Materialien und ihre Problematiken bei der Lagerung, wie z.B. von Zellulosenitrat und Zelluloseacetat. Das Depot der Filmsammlung in der Heiligenstädterstraße hat eine Temperatur von ca. 11 °C und eine rH von ca. 40 %. Dort werden sowohl Originale als auch Duplikate aufbewahrt. Feuergefährliche Nitratfilme werden in einem gut gelüfteten Raum aufbewahrt.

Anhand einiger Beispiele zeigte Markus Wessolowski die Restaurierung von Filmen. Restaurierung bedeutet in diesem Zusammenhang die Wiederherstellung des ursprünglichen Eindrucks eines Films unter der Wahrung der Altersspuren und der ursprünglichen Abspielformate. Das Alter und die Geschichte des Filmes sollen unbedingt sichtbar bleiben (es fiel auch der Begriff Patina), aber das Bilderlebnis nicht wesentlich durch Fehlstellen etc. beeinträchtigt sein. Dabei gibt es immer wieder Diskussionen, wie weit eine solche Restaurierung gehen darf, da die digitale Restaurierung ein weitgehende Entfernung dieser Altersspuren sowohl im Bild als auch im Ton rein technisch ermöglichen würde.

Hier wurde in einer weiteren Hinsicht eine andere Bedeutung des Begriffs Restaurierung gebraucht, da nicht die Restaurierung des Originalmaterials gemeint ist, sondern die Restaurierung des ursprünglichen Filmeindrucks an einer Kopie. Dies kann entweder in digitaler Form oder am analogen Duplikat sein. Die Qualität und Geschichte des Ausgangsmaterials muss nachvollziehbar bleiben, Informationen zur Herkunft und zum Zustand des Materials werden genau dokumentiert. Der Originalfilm wird erhalten und grundsätzlich nicht verändert, aber gegebenenfalls, z.B. durch Ergänzen von fehlender Perforation, nur soweit stabilisiert, dass es für die Herstellung der Kopie in eine Filmspule eingelegt werden kann.

Wird ein Film (immer das Duplikat) verliehen, wird er vor und nach der Vorführung einer umfassenden Kontrolle und Befundung unterzogen.